Das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm in Deutschland
Aktueller Stand des 100.000-Dächer-Programms
Die Modalitäten des Programms (Stand: Juli 2000)
Tel.-Hotline der KfW zum Ortsgespräch: (0180) 1 33 55 77
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Antragsberechtigte: Privatpersonen (inkl. Vereine und private Stiftungen);
freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft
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Förderfähige Anlagen: Gefördert wird die Errichtung
und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab
einer installierten Spitzenleistung von ca. 1kW peak. Mit finanziert werden
die gesamten Investitionskosten einschließlich der Wechselrichter,
der Installationskosten, der Kosten für die Messeinrichtungen sowie
Planungskosten. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen
(Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben
worden sind) und gebrauchte Anlagen.
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Kreditbetrag: 1) Privatpersonen: bis 5kWp installierte Leistung
bis zu 13.500 DM je kWp, der darüber hinausgehende Leistungsanteil
bis zu je 6.750 je kWp; 2) gewerbliche Antragsteller und freiberuflich
Tätoge: bis zu 6.750 DM je kWp
Zur eindeutigen Unterscheidung von gewerblichen und privaten Antragstellern
benötigt die KfW eine Erklärung des Antragstellers, dass er die
Anlage (nicht) gewerblich betreibt. Nachträgliche Änderungen
(z.B. durch Gewerbeanmeldung, steuerliche Einordnung seitens der Finanzbehörden)
sind der KfW zu melden und können zu Kreditkürzungen führen.
Kredithöchstbetrag: i.d.R. 500.000 EURO
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Kreditlaufzeit: Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre
bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
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Zinssatz: Der Zinssatz des Kredites wird zum Zeitpunkt der Kreditzusage
festgelegt und ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Der geltende
Nominalzinssatz wurde heute von der KfW mit 1,9% angegeben.
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Tilgung: Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre
in gleichhohen halbjährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre
sind lediglich die ggf. fälligen Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge
zu leisten. Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig getilgt
werden. Die KfW behält sich das Recht vor, in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung
zu erheben.
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Kombinierbarkeit/Kumlierbarkeit: Mittel aus dem 100.000-Dächer-Programm
sind grundsätzlich mit Fördermitteln
aus öffentlichen Haushalten kombinierbar. Der Finanzierungsanteil
vermindert sich um den Betrag, der aus anderen öffentlichen Mitteln
des Bundes, der Bundesländer oder Kommunen in Form von Förderkrediten,
Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt wird. Es werden keine
Darlehen für Maßnahmen gewährt, bei denen im Zeitpunkt
der Bewilligung für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom
eine Vergütung gewährt wird, die über der Mindestvergütung
für Solarstrom nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) liegt.
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Antragstellung: bei der Hausbank
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Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
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