26.02.2016, 08:25 Uhr

EEG-Novelle 2016: Welche Sorgen die Wind-, Solar- und Bioenergie-Branche umtreiben

Münster – Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien soll nicht ausgebremst, sondern muss weiter dynamisiert werden. Dies war eine der Botschaften von Fritz Brickwedde, Präsident des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) auf dem BEE-Neujahrsempfang. Genau diese Ausbremsung wird jedoch von einigen Branchenverbänden im Hinblick auf die bevorstehende EEG-Novelle 2016 befürchtet.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 werden die Vergütungen für regenerativen Strom nicht mehr in Form von Einspeisetarifen festgesetzt, sondern durch ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren ermittelt. Durch einen vorgeschriebenen Korridor bis 2050 soll der Ausbau der erneuerbaren Energien genau eingehalten und mit dem Ausschreibungsverfahren kosteneffizient erreicht werden, so der Plan der Bundesregierung. Die Einhaltung des Ausbaukorridors soll laut dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für eine Synchronisierung des Netzausbaus und für Planungssicherheit bei den Akteuren sorgen. Wenn alles nach Plan läuft, endet das Gesetzgebungsverfahren bereits im Sommer. Der Beginn der Ausschreibungen ist für Ende 2016/Anfang 2017 vorgesehen.

Solarbranche warnt vor Übertragung des Auktionsmechanismus auf den Gebäudesektor

Im Solarmarkt wird seit Anfang 2015 eine Pilot-Ausschreibung für Freiflächenanlagen durchgeführt. Diese soll mit dem EEG 2016 auch für PV-Anlagen auf Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen mit einer Leistung über 1 Megawatt (MW) gelten. Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), Carsten Körnig, sagte dazu, dass die im letzten Jahr bei ebenerdigen Solarparks vollzogene Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen bislang nur bedingt habe überzeugen können. Auktionsvolumen und Standortvorgaben seien hier zu stark beschränkt. Eindringlich warnt der Verband vor einer Übertragung des Auktionsmechanismus auf den Gebäudesektor. Ausschreibungen seien dort aufgrund komplexer, kleinteiliger und heterogener Akteurs-, Planungs- und Finanzierungsstrukturen zum Scheitern verurteilt. Stattdessen fordert der BSW eine Nachjustierung des sogenannten „atmenden Deckels“, um in Zukunft eine Unter- bzw. Überförderung zu vermeiden.

Windenergie-Branche fordert wichtige Änderungen am EEG 2016

Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht insbesondere die starren Kapazitätsobergrenzen kritisch. Es wird befürchtet, dass die Dynamik der Windindustrie dadurch ausgebremst wird. „Die Eckpunkte für die EEG-Novelle sehen eine absolut restriktive Mengensteuerung vor, die ausgerechnet die preiswerte Windenergie an Land zu strangulieren droht. Ein Bruttoausschreibungsvolumen, welches sich womöglich über Jahre bei 2.000 MW einpendelt, gefährdet die Technologieführerschaft“ sagte BWE-Präsident Hermann Albers. Die Zubaumenge der Windenergie an Land dürfe ebenso nicht vom Zubau der Photovoltaik und der Offshore-Windenergie abhängig gemacht werden, wie es die derzeitige Berechnungsformel der Ausschreibungsmengen vorsieht. Grund: Eine jährlich schwankende Ausschreibungsmenge nehme Unternehmen die Planungsgrundlage. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass eine völlig neue Vergabe von Offshore-Kapazitäten zu massiven Verunsicherungen bei Investoren führe und Aufträge und Arbeitsplätze gefährde. Um die Akteursvielfalt zu bewahren, müsse es außerdem Ausnahmen für kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte geben.

Bioenergie-Branche begrüßt Anschlussregelung für Bioenergieanlagen

Das Eckpunktepapier des BMWi sieht für bestehende Bioenergieanlagen eine Anschlussförderung vor. Die Förderung wird ab 2020 schrittweise auslaufen und fast alle Anlagen dürften aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter betrieben werden. Mit Ausschreibungen für eine Anschlussförderung könnte der Weiterbetrieb für die kostengünstigsten und effizientesten Bestandsanlagen bewirkt werden. Bernd Geisen, Geschäftsführer des Bundesverbands BioEnergie (BBE), lobt den Aspekt, dass „durch den Vorstoß des BMWi ein Anreiz geschaffen wird, die Bioenergie durch ihre Wirtschaftlichkeit und Systemdienlichkeit im zukünftigen Erneuerbaren Energiemix weiter zu stärken.“ Kritisiert wird jedoch, dass mit einer Verordnungsermächtigung wie momentan vorgesehen der Stilllegung tausender Bioenergieanlagen nicht frühzeitig entgegengewirkt werde. „Anschlussregelungen müssen schon während der kommenden EEG-Novelle eingeführt werden, nicht erst mit einer Verordnung, die womöglich erst in den nächsten Jahren umgesetzt wird.“ so der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez.

Verbraucherschützer befürchten Akzeptanzverlust für Energiewende

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nennt das EEG eine Erfolgsgeschichte, die die Akzeptanz der Energiewende in der Gesellschaft verankert und ehemals kostspielige Technologien wie die Photovoltaik konkurrenzfähig gemacht hat. Mit Blick auf den anstehenden Paradigmenwechsel hin zu Ausschreibungsverfahren ist für den VZBV fraglich, ob die für die Akzeptanz der Energiewende wichtige Bürgerenergie dort zum Zuge kommen kann. Ebenso zweifelt die VZBV an, dass die wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungssätze angesichts des steigenden Verwaltungsaufwands tatsächlich zu den erhofften Kosteneinsparungen führen wird. Neben der Höhe der Kosten sei aber auch deren Verteilung ein wichtiger Punkt für die Akzeptanz der Energiewende. Eine einseitige Abwälzung auf die Verbraucher würde vor allem einkommensschwache Haushalte belasten. Um dagegen anzusteuern könnten die Industrieausnahmen zurückgefahren und teilweise auf Steuerfinanzierung umgestellt werden.

Quelle: IWR Online

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